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WRP 2014, 981
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzung und Zurechnung der Kenntnis eines „Wissensvertreters“ (Urteil vom 27.03.2014, 6 U 243/13)

Das Erfordernis des Verfügungsgrundes für ein Eilverfahren ist ungeachtet der Vorschriften der Durchsetzungsrichtlinie (RL 2004/48/EG) auch bei Schutzrechtsverletzungen nicht entbehrlich.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 981-984 (Urteil vom 27.03.2014, 6 U 243/13)

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