Wettbewerbsrecht: Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform (Beschluss vom 16.10.2014, 6 U 92/14)
Richtet sich der Unterlassungsantrag gegen eine konkrete Verletzungsform, kann das Gericht das Verbot dieser Verletzungsform – ungeachtet der Tatsache, dass vom Streitgegenstand eines solchen Antrags sämtliche mit der Verletzungsform verbundenen Umstände umfasst sind – im Hinblick auf die Dispositionsmaxime nur auf solche Beanstandungen stützen, auf die sich der Kläger im Verfahren berufen hat (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 1482-1483 (Beschluss vom 16.10.2014, 6 U 92/14)
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