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WRP 2014, 1108
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Werbung für kinesiologische Behandlungsverfahren (Urteil vom 20.05.2014, 4 U 57/13)

Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird.

OLG Hamm, WRP 2014, 1108-1112 (Urteil vom 20.05.2014, 4 U 57/13)

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