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ZNER 2022, 268
OLG Düsseldorf 
Tarifspaltung in Grundversorgung zulässig ([unbekannt] vom 01.04.2022, VI-5 W 2/22)

Das Energieversorgungsunternehmen, das in der Grundversorgung verschiedene Tarife anbieten kann, ist dabei nicht auf eine verbrauchsabhängige Differenzierung beschränkt. Auch höhere Beschaffungskosten können ein sachlicher Grund für eine Preisdifferenzierung sein.

OLG Düsseldorf, ZNER 2022, 268-271 ([unbekannt] vom 01.04.2022, VI-5 W 2/22)

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