: Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen „Übererlös“
BGH,Urteil vom 31.10.2007 - VIII ZR 278/05leitsatz:Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des