OLG Koblenz: Vollstreckbarer Anspruch nach § 887 ZPO
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2014 - 3 W 648/13Amtliche LeitsätzeDer nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder