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WRP 2012, 710
BGH 
Wettbewerbsrecht/Verbraucherrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung (Urteil vom 09.11.2011, I ZR 123/10)

a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312 c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.

BGH, WRP 2012, 710-712 (Urteil vom 09.11.2011, I ZR 123/10)

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