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ZFWG 2008, 120
Hanseatisches OLG Hamburg 
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT: Verbot von Hyperlinks zu Glücksspielseiten (Beschluss vom 21.02.2008, 5 W 17/08)

Die Bewerbung von Glücksspielen im Internet ist verboten. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Neuregelung des staatlichen Wettmonopols erneut gegen Verfassungsrecht und auch europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen könnte, weil sie nicht 121aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre. (Anm. d. Red.)

Hanseatisches OLG Hamburg, ZfWG 2008, 120-122 (Beschluss vom 21.02.2008, 5 W 17/08)

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