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ZFWG 2008, 122
OVG Nordrhein-Westfalen 
OBERVERWALTUNGSGERICHT NORDRHEIN-WESTFALEN: Werbeverbot für Sportwetten im Internet (Beschluss vom 22.02.2008, 13 B 1215/07)

GlüStV sowie das GlüStV AG NRW genügen den Vorgaben, die das BVerfG an die Ausgestaltung eines staatlichen Wettmonopols gemacht hat.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2008, 122-131 (Beschluss vom 22.02.2008, 13 B 1215/07)

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