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ZNER 2016, 406
BGH 
4. Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV (Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14)

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20. März 2013 (BK8-12/011) über die Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der zweiten Regulierungsperiode ist rechtmäßig.

BGH, ZNER 2016, 406-410 (Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14)

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