OLG Koblenz: Vollstreckbarer Anspruch nach § 887 ZPO
Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 2.1.2014 – 3 W 648/13 - entschieden: Der nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe