BGH: Fristüberwachung durch Kanzleimitarbeiter
BGH, Beschluss vom 29.10.2013 - X ZB 17/12 Leitsätze1. Ein Anwalt muss durch allgemeine Anweisungen sicherstellen, dass sein Büropersonal nicht eigenmächtig im Fristenkalender eingetragene Fristen ändert oder löscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn